Rechtsprechung
   VG Neustadt, 11.08.2008 - 3 K 1592/07.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,40004
VG Neustadt, 11.08.2008 - 3 K 1592/07.NW (https://dejure.org/2008,40004)
VG Neustadt, Entscheidung vom 11.08.2008 - 3 K 1592/07.NW (https://dejure.org/2008,40004)
VG Neustadt, Entscheidung vom 11. August 2008 - 3 K 1592/07.NW (https://dejure.org/2008,40004)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,40004) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung i.R.e. Aufsichtsklage; Beachtung der modifizierenden und konkretisierenden Vorschrift des § 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) für Beschränkungen des fließenden Verkehrs; Vermeidung einer dichten ...

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn,

    Auszug aus VG Neustadt, 11.08.2008 - 3 K 1592/07
    Diese Vorschrift wird modifiziert und konkretisiert durch § 45 Abs. 9 StVO , der spezielle Bestimmungen für Beschränkungen des fließenden Verkehrs trifft ( BVerwG, Urteil vom 5. April 2001 - 3 C 23/00 -, NJW 2001, 3139 ff., [...], Rn. 21).

    Maßnahmen im Regelungsbereich des § 45 Abs. 9 StVO stehen prinzipiell im Ermessen der zuständigen Behörden ( BVerwG, Urteil vom 5. April 2001 - 3 C 23/00 -, NJW 2001, 3139 ff., [...], Rn. 21), d.h. hier im Ermessen des Rechtsausschusses.

  • BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 18.07

    Autobahnmaut; Maut; Mautflucht; Mautausweichverkehr; erhebliche Auswirkungen

    Auszug aus VG Neustadt, 11.08.2008 - 3 K 1592/07
    Die Behörde ist dann nicht darauf beschränkt, lediglich den mautfluchtbedingten Mehrverkehr herauszufiltern ( BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 18/07 - [...], Rn. 38).
  • BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1658/96

    Kontrolle zivilrechtlichler Entscheidungen zur Immission elektromagnetischer

    Auszug aus VG Neustadt, 11.08.2008 - 3 K 1592/07
    Ihre Verletzung kann nur festgestellt werden, wenn sie Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat, die getroffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind oder erheblich hinter dem gebotenen Schutzziel zurückbleiben (BVerfG-K , Beschluss vom 17. Februar 1997 - 1 BvR 1658/96 - NJW 1997, 2509, zit. n. [...], Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.07.2007 - 3 B 79.06

    Lkw-Überholverbot; Überholverbot; fließender Verkehr; Beschränkung des fließenden

    Auszug aus VG Neustadt, 11.08.2008 - 3 K 1592/07
    Eine gesteigerte Schadenswahrscheinlichkeit kann sich danach beispielweise ergeben aus dem Ausbauzustand der Straße, speziellen örtlichen Gegebenheiten wie Kurven, Steigungen und Gefälle, häufig auftretendem Nebel, einer dichten Folge von Autobahnauffahrten und Autobahnabfahrten, der Zusammenführung von Verkehrsströmen oder einer großen Verkehrsdichte (BVerwG, Beschluss vom 12. September 1995 - 1 B 23.95 -, [...], Rn. 7; s. zu einem Anteil des Schwerlastverkehrs in Höhe von 15% und einer gegenüber dem bundesweiten Durchschnitt von Autobahnen verdoppelten Verkehrsdichte BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 3 B 79/06 - NJW 2007, 3015, [...], Rn. 6).
  • BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 23.95

    Rechtmäßige Ablehnung von Beweisanträgen - Voraussetzungen für die grundsätzliche

    Auszug aus VG Neustadt, 11.08.2008 - 3 K 1592/07
    Eine gesteigerte Schadenswahrscheinlichkeit kann sich danach beispielweise ergeben aus dem Ausbauzustand der Straße, speziellen örtlichen Gegebenheiten wie Kurven, Steigungen und Gefälle, häufig auftretendem Nebel, einer dichten Folge von Autobahnauffahrten und Autobahnabfahrten, der Zusammenführung von Verkehrsströmen oder einer großen Verkehrsdichte (BVerwG, Beschluss vom 12. September 1995 - 1 B 23.95 -, [...], Rn. 7; s. zu einem Anteil des Schwerlastverkehrs in Höhe von 15% und einer gegenüber dem bundesweiten Durchschnitt von Autobahnen verdoppelten Verkehrsdichte BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 3 B 79/06 - NJW 2007, 3015, [...], Rn. 6).
  • BVerwG, 12.09.1995 - 11 B 23.95

    Zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf Bundesautobahnen

    Auszug aus VG Neustadt, 11.08.2008 - 3 K 1592/07
    Schließlich sprechen auch der Rechtscharakter der Geschwindigkeitsbeschränkung als Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG -, der Wortlaut der Bestimmung des § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO zu Zeichen 274 - der keine Längenbegrenzungen enthält ("bestimmte Strecken") - sowie das Gebot, eine dichte Aufeinanderfolge von Strecken mit und ohne Geschwindigkeitsbegrenzung sowie eine zu hohe Anzahl von Verkehrsschildern zu vermeiden (vgl. Ziffer 11 Abschnitt B zu §§ 39 bis 43 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung - VwV-StVO -) dafür, die für die Beurteilung der Verkehrssituation heranzuziehenden Abschnitte nicht allzu knapp zu bemessen (vgl. für die Gesamtbetrachtung einer Streckenlänge von insgesamt fast 120 km OVG RP, Urteil vom 29. November 1994 - 7 A 11204/93 -, AS 26, 149, 152, bestätigt von BVerwG, Beschluss vom 12. September 1995 - 11 B 23/95 -, NJW 1996, 333; aus neuerer Zeit für die Gesamtbetrachtung einer 2, 5 km langen Strecke BayVGH, Beschluss vom 7. August 2007 - 11 ZB 06.2389 -, [...], Rn. 4).
  • VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.2450

    Aufschiebende Wirkung der Klagen gegen Nachtfahrverbot auf der B 25 angeordnet

    Auszug aus VG Neustadt, 11.08.2008 - 3 K 1592/07
    Anders als mit Blick auf Auswirkungen auf Lärmverhältnisse (s. hierzu BayVGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 11 CS 06.2450 -, BayVBl. 2007, 241 ff., [...], Rn. 28) finden sich auch an anderen Stellen der Rechtsordnung keine exakten Zahlenvorgaben, die für Verkehrsgefahren eine rechtliche Erheblichkeitsschwelle markieren.
  • BVerwG, 12.01.1962 - VII P 1.60

    Zulässigkeit einer Beschränkung der Mitwirkung auf den eigentlichen

    Auszug aus VG Neustadt, 11.08.2008 - 3 K 1592/07
    Da es sich nicht um eine Selbstverwaltungsangelegenheit handelte, war er insbesondere befugt, die Ermessenserwägungen der Ausgangsbehörde uneingeschränkt abzuändern und zu ersetzen, also nicht nur andere Gründe für eine bereits getroffene Ermessensentscheidung zu berücksichtigen, sondern auch nach seinen eigenen Zweckmäßigkeitserwägungen eine neue Ermessensentscheidung zu treffen (vgl. RP OVG, Urteil vom 8. November 1973 - 1 A 16/73 -, AS 13, 291, 293).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.1994 - 7 A 11204/93

    Maßnahme der Verkehrsbehörde; Unfallvermeidung; Gefährlichkeit der Strecke;

    Auszug aus VG Neustadt, 11.08.2008 - 3 K 1592/07
    Schließlich sprechen auch der Rechtscharakter der Geschwindigkeitsbeschränkung als Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG -, der Wortlaut der Bestimmung des § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO zu Zeichen 274 - der keine Längenbegrenzungen enthält ("bestimmte Strecken") - sowie das Gebot, eine dichte Aufeinanderfolge von Strecken mit und ohne Geschwindigkeitsbegrenzung sowie eine zu hohe Anzahl von Verkehrsschildern zu vermeiden (vgl. Ziffer 11 Abschnitt B zu §§ 39 bis 43 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung - VwV-StVO -) dafür, die für die Beurteilung der Verkehrssituation heranzuziehenden Abschnitte nicht allzu knapp zu bemessen (vgl. für die Gesamtbetrachtung einer Streckenlänge von insgesamt fast 120 km OVG RP, Urteil vom 29. November 1994 - 7 A 11204/93 -, AS 26, 149, 152, bestätigt von BVerwG, Beschluss vom 12. September 1995 - 11 B 23/95 -, NJW 1996, 333; aus neuerer Zeit für die Gesamtbetrachtung einer 2, 5 km langen Strecke BayVGH, Beschluss vom 7. August 2007 - 11 ZB 06.2389 -, [...], Rn. 4).
  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 19.71

    Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen - Überschreitung einer zulässigen

    Auszug aus VG Neustadt, 11.08.2008 - 3 K 1592/07
    Liegen die Voraussetzungen des § 45 StVO für ein Einschreiten vor, so entspricht es zwar in der Regel der Ausübung pflichtgemäßen Ermessens, eine entsprechende Anordnung zu erlassen, um der Gefahr für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu begegnen ( BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1974 - VII C 19.71 - VerwRspr 26, 870, zit. n. [...], Rn. 31).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2008 - 8 B 10001/08

    Luftverkehrsrecht; Zuverlässigkeit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.1973 - 1 A 16/73
  • VGH Bayern, 07.08.2007 - 11 ZB 06.2389
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht